Ab 01.07.2018 wird die Stellenmeldepflicht für Berufsgruppen mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit eingeführt. Diese Pflicht hängt mit der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative zusammen.
Der Beruf des Isolierspenglers unterliegt dieser Stellenmeldepflicht. Der Grund liegt darin, dass der Beruf des Isolierspenglers zur Berufsgruppe „Isolierer/innen“ (NOGA-Code 41207) gezählt wird und diese Berufsgruppe eine Arbeitslosenquote von mehr als 8 % aufweist.
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Hier geht es zur Liste mit den meldepflichtigen Berufen sowie zu weiteren Hilfsmitteln im Zusammenhang mit der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative.