Nur noch geltende Anerkennungen bei Brandschutzbekleidungen für Lüftungsleitungen anwendbar
Die VKF hat die Vorgaben für die Anerkennung von Systembekleidungen für Lüftungsleitungen im Brandschutz neu ausgerichtet. Seit dem 01.01.2017 anerkennt die VKF nur noch Brandschutzsystembekleidungen von Lüftungsleitungen, die für die geforderte Feuerwiderstandsdauer eine erfolgreiche und umfassende Prüfung nach SN EN 1366-1 vorweisen können und ein Klassifizierungsbericht nach SN EN 13501-2 vorliegt. Somit ist das Anerkennungsverfahren der VKF vereinheitlicht.
Vorgängersysteme, welche in einem Teilprüfverfahren der SN EN 1366-1 oder anderweitigen Prüfverfahren (z.B DIN) eine VKF-Anerkennung erlangt haben, wurde die Anerkennung bis 31.12.2016 begrenzt.
Dies wurde der Branche mit Schreiben vom Dezember 2011 und Schreiben vom Juni 2014 schriftlich mitgeteilt. Ebenfalls wurde am 18.11.2014 eine Sitzung mit den betroffen Herstellern durchgeführt.
All diese betroffenen Vorgängersysteme sind per 31.12.2016 vom Brandschutzregister der VKF (www.praever.ch) entfernt worden. Somit haben diese Systeme definitiv ihre Anerkennung verloren, auch wenn auf den ursprünglichen Dokumenten ein Auslaufdatum nach dem 31.12.2016 datiert war.
Da zwischenzeitlich alle Systemhalter über neue Systemanerkennungen verfügen, ist davon abzuraten, weiterhin die Vorgängersysteme für den brandschutzrelevanten Einbau zu verwenden. Bei angefangenen Arbeiten vor dem 31.12.2016 darf davon ausgegangen werden, dass die Fertigstellungen der Arbeiten abgeschlossen werden dürfen. Es empfiehlt sich jedoch, das Vorgehen mit den zuständigen Brandschutzbehörden abzusprechen.
Der direkte Anwendungsbereich ist massgebend
Die Brandprüfung nach SN EN 1366-1 muss vollständig erfolgen.
Es wird horizontal und vertikal geprüft sowie von innen und von aussen.
Die Prüfnorm gibt standardisierte Abmessungen der Lüftungsleitungen, Maximalwerte der Belastungen und Leitungsdruck sowie Grenzwerte der Temperaturerhöhung im Fall vor.
Andere Vorgaben, wie die Qualität der Stahlleitungen (nach SN EN 1507 + 12237) mit oder ohne Aussteifungen, Luftdichtigkeitsklassen, Art der Rahmen- und Nippeldichtungen und der Konstruktion der Brandabschnittsdurchführung, also das Verschliessen der Durchdringung, werden durch den Gesuchsteller bestimmt, gelten jedoch als Massstab bei der Umsetzung in die Praxis, und sind somit systemrelevant. Diese Vorgaben müssen für den Errichter (ausführendes Unternehmen) in den Systemunterlagen für die Anwendung erkennbar sein.
Wie geprüft – so eingebaut
Geprüfte Systemanwendungen im Brandschutz mit Feuerwiderstand sind so einzubauen, wie sie geprüft wurden bzw. im Rahmen des geprüften Anwendungsbereichs.
Das bezieht sich sowohl auf die Qualität und Abmessungen der Lüftungsleitungen als auch auf die Merkmale der Brandschutzbekleidungen, wie z. B. Dämmdicke, Raumgewicht und Oberflächenbeschichtungen. Nebst dem standardisierten Brandprüfverfahren ist es dem Systemhalter freigestellt, mit zusätzlichen Brandtests, den Anwendungsbereich zu erweitern, wie beispielsweise für Durchdringungen durch Leichtbauwände mit Feuerwiderstand, Küchenabluft, Revisionsöffnungen, übergrosse Kanäle, usw.
Weiter gelten bei der Montage aller Brandschutzsysteme die Verlegeangaben der Systemhalter, die explizit eingehalten werden müssen. Diese Montageanleitungen dürfen jedoch nur geprüfte Systeme dokumentieren! Jegliche Systemabweichung, ob baulich oder mutmasslich, sind nicht erlaubt.
Systemhalter und Behörde informieren
Bei Umbauten oder Renovationen von Bauten können Probleme auftreten, die eine systemgerechte Ausführung nicht zulassen. In solchen Fällen ist vor dem Einbau der Systeme die zuständige Brandschutzbehörde zu informieren und es muss eine Lösung gesucht werden.