Das neue Coronavirus wirkt sich auch auf die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung («Lehrabschlussprüfungen») aus. Die Berufslernenden sollen trotz Corona-Virus wie in den Vorjahren ihren Lehrabschluss mit einem eidg. Fähigkeitszeugnis bzw. einem eidg. Berufsattest realisieren können. Dies gilt auch für die Berufsmaturität. Die Arbeiten für ein national abgestimmtes und auf die gegebenen Umstände angepasstes Verfahren laufen auf Hochtouren. Die Verbundpartner der Berufsbildung haben sich am 19. März 2020 auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt. Gesundheit und Schutz stehen auch in der Berufsbildung an oberster Stelle.