Die Totalrevision der Grundbildung wird in 6 Schritten erreicht. Diese 6 Schritte oder auch Phasen genannt wurden bereits im Newsletter 2/21 näher erläutert. Im Zuge der Totalrevision der Grundbildung zum (r) Isolierspengler/-in EFZ haben diverse Arbeitsgruppen zu unterschiedlichen Themen in der Grundbildung bereits ihre Arbeiten abgeschlossen. Begonnen wurden die Arbeiten mit der Erstellung eines neuen Qualifikationsprofil.
Das Qualifikationsprofil beschreibt das Berufsbild, sowie die zu erwerbenden Handlungskompetenzen und das Anforderungsniveau des Berufes. Es zeigt auf, über welche Qualifikationen eine Isolierspenglerin EFZ oder ein Isolierspengler EFZ verfügen muss, um den Beruf auf dem erforderlichen Niveau kompetent auszuüben. Des Weiteren erläutert das Qualifikationsprofil auch die Bedeutung des Berufes für Gesellschaft, Wirtschaft, Natur und Kultur.
Neben der Beschreibung der Handlungskompetenzen dient das Qualifikationsprofil auch als Grundlage für die Ausgestaltung des Qualifikationsverfahrens.
In einem Workshop wurden anschliessend die Handlungskompetenzbereiche sowie die Handlungskompetenzen eruiert, welche die Basis für die Erarbeitung des Bildungsplans darstellen. In der Übersicht stellen die Handlungskompetenzbereiche folgende 4 Eckwerte dar:
Handlungskompetenzbereich a: Planen von Arbeiten zur Umsetzung von Dämmungs- und Umhüllungsaufträgen
Handlungskompetenzbereich b: Herstellen von Stützkonstruktionen und Umhüllungen
Handlungskompetenzbereich c: Montieren von Stützkonstruktionen, Dämmungen und Umhüllungen
Handlungskompetenzbereich d: Abschliessen der Arbeiten zur Umsetzung von Dämmungs- und Umhüllungsaufträgen
Die Bildungsverordnung, welche durch den Bund erarbeitet und von der B&Q-Kommission überprüft wurde sowie der durch die Arbeitsgruppe erstellte Bildungsplan, bilden das Grundgerüst für die Berufslehre zur Isolierspenglerin EFZ oder zum Isolierspengler EFZ.
Die beiden Dokumente haben per Dato die Anhörung der Ämter, Kantone und der Branche durchlaufen und sind durch Entscheide der B&Q-Kommission gemäss den Rückmeldungen bereinigt worden. In den nächsten Schritten müssen durch Arbeitsgruppen die Umsetzungsdokumente für das Qualifikationsverfahren (QV) und üK-Dokumentationen erarbeitet oder angepasst werden. Dazu gehört auch die Erstellung der Lehrpläne für die Berufsfachschule, üK und betriebliche Ausbildung. Die verschiedenen Arbeitsgruppen haben bislang speditive und gute Arbeit geleistet und sind im Zeitplan gut vorangekommen. Somit ist das Endziel einer aktualisierten Grundausbildung zur Isolierspenglerin EFZ respektive zum Isolierspengler EFZ per 01.01.2023 sichergestellt.