Aktuelle Informationen des Bundes für Arbeitgeber und Arbeitnehmer rund um COVID 19:
Mit Wirkung ab Freitag, 1. April 2022 sind die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben: Die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Damit erfolgt die Rückkehr in die normale Lage, und die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung liegt nun wieder bei den Kantonen.
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Hilfreiche Links zu rechtlichen Fragen rund um die Corona-Pandemie
Auszahlung der Corona Erwerbsersatzentschädigung
Verlängerung des Corona-Erwerbsersatzes
Die Rechtsgrundlagen für den Corona-Erwerbsersatz sind neu bis zum 31. Dezember 2022 gültig. Die Anmeldefrist für den Leistungsbezug wurde neu auf den 31. März 2022 festgelegt. Ferner können ab dem 1. Juli 2021 die Beträge künftiger Entschädigungen im Rahmen des Corona-Erwerbsersatzes aufgrund des Einkommens gemäss der Steuerveranlagung 2019 berechnet werden.