Ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2017 räumt kantonalen Mindestlöhnen Priorität ein gegenüber allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (AVE GAV). Da auch das Isoliergewerbe einem AVE GAV unterstellt ist, kann das genannte Bundesgerichtsurteil somit auch für das Isoliergewerbe weitreichende Folgen haben.
ISOLSUISSE setzt sich daher in einer branchenübergreifenden Allianz dafür ein, dass AVE GAV zumindest in ihren Kernpunkten Vorrang haben. Der Ständerat hat am 14.06.2022 diesen Handlungsbedarf erkannt und der entsprechenden Motion mit 28:16 zugestimmt. Das Geschäft geht nun weiter an den Nationalrat.
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