Das sind die neusten Informationen bezüglich der Nachzahlung bei der Kurzarbeitsentschädigung:
- Der Bundesrat hatte am 11. März 2022 entschieden, dass Unternehmen für die Jahre 2020 und 2021 bei der KAE Nachzahlungen beantragen können. Das Parlament hat in der Sommersession 2022 den entsprechenden Nachtragskredit bewilligt.
- Das Seco stellt nun für die Nachzahlung eine technische Lösung bereit: Für die Abwicklung der Gesuche um Nachzahlungen bei der KAE bietet das Seco ab dem 7. Juli 2022 auf arbeit.swiss einen eService zur elektronischen Eingabe an. Die dafür notwendige Registrierung kann ab sofort erfolgen. Die Gesuche können bis am 31. Oktober 2022 online eingereicht werden.
- Die betroffenen Unternehmen werden zusätzlich ab Ende Juni vom SECO per Brief darüber informiert, wie sie ein Gesuch konkret stellen können und welche Informationen dafür einzureichen sind.