In der neuen Norm SIA 384/1:2022, welche per 01.11.2022 in Kraft getreten ist, wurden die minimalen Dämmstärken für Wärme-, sowie Kältedämmungen angepasst und erweitert. Bisher waren in der SIA 384/1:2009 nur die minimalen Dämmstärken für Rohrleitungen in unbeheizten Räumen (ausserhalb des Dämmperimeters) festgelegt. Da diese mittlerweile von den kantonalen Energiegesetzen (basierend auf den MuKEn) geregelt werden, wurde dies in der SIA 384/1:2022 wie folgt berücksichtigt:
- Die Regelung der minimalen Dämmstärken innerhalb der thermischen Gebäudehülle ist neu in «aktiv» und «nicht aktiv» beheizte Räume unterteilt. Hier ist unter anderem die Tabelle 2 (Leitungen in nicht aktiv beheizten Räumen) zu beachten. Ausserdem wird in Artikel 5.4.4 die Dämmpraxis in aktiv beheizten Räumen geregelt.
- Die minimalen Dämmstärken von Wärmespeichern, für welche keine energetischen Anforderungen gemäss Energieeffizienz-Verordnung bestehen, wurden im Vergleich zur SIA 384/1:2009 erheblich angepasst und erweitert. Neu werden diese in Abhängigkeit verschiedener Temperaturbereiche definiert. Des Weiteren wurde die Abstufung der Speicherinhalte (alt: <400 bis > 2’000 Liter, neu <2’000 bis >40’000 Liter) angepasst.
- Im Anhang E.5 wurden neu minimale Dämmstärken für Kälteinstallationen definiert. Hier ist für die Leitungen unter anderem die Tabelle 6 und für Speicherdämmungen der Artikel E.5.3 massgebend. Somit ist bei der Auslegung der Dämmung nicht mehr nur die Tauwasserverhinderung zu berücksichtigen.
Für Werkverträge, welche vor dem 01.11.2022 auf Basis der SIA 384/1 abgeschlossen wurden, ist nach wie vor die Norm 384/1:2009 massgebend.
Weitere Informationen sind auf der Webseite der SIA unter oder in der neuen Norm SIA 384/1:2022, welche über den SIA-Shop bezogen werden kann, ersichtlich.