neue Gebäudetechnik Branchenlösung
Per 31.12.2021 tritt ISOLSUISSE aus der Branchenlösung “Batisec” aus und wechselt nahtlos zur Gebäudetechnik Branchenlösung (Branchenlösung Nr. 80).
Per 31.12.2021 tritt ISOLSUISSE aus der Branchenlösung “Batisec” aus und wechselt nahtlos zur Gebäudetechnik Branchenlösung (Branchenlösung Nr. 80).
Die vertragsschliessenden Parteien fast aller Gesamtarbeitsverträge (GAV) im Bauhaupt- und Ausbaugewerbe haben sich entschieden, die GAV-Bescheinigungen branchenübergreifend zu vereinheitlichen und transparenter zu machen.
Der ISOLSUISSE-Vorstand hat einstimmig die Ja-Parole zum CO2-Gesetz beschlossen.
Die Liste der meldepflichtigen Berufsarten wird jeweils im vierten Quartal eines Jahres aktualisiert und gilt für die Dauer vom 1. Januar bis 31. Dezember des nachfolgenden Jahres. Für die Unterstellung…
Bei der korrekten Anwendung im baulichen Brandschutz sind die gesetzlichen Vorschriften im Brandschutz und die verbindlichen kantonalen Vorgaben sowie Herstellerangaben zu beachten und einzuhalten. Somit besteht, eine relative grosse Vielfalt…
Das CO2-Gesetz ist auf der Zielgeraden: Das Parlament hat das Gesetz nun fertig debattiert. Grosse Teile der Schweizer Wirtschaft stehen hinter der Vorlage, die die Schweiz in der Klima- und Energiepolitik endlich auf Kurs bringt.
Das neue Coronavirus wirkt sich auch auf die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung («Lehrabschlussprüfungen») aus. Die Berufslernenden sollen trotz Corona-Virus wie in den Vorjahren ihren Lehrabschluss mit einem eidg. Fähigkeitszeugnis bzw.…
Informationsveranstaltung “ Wie bewerbe ich mich erfolgreich für Aufträge der öffentlichen Hand?“ Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) führt jedes Jahr in den drei Sprachregionen Informationsveranstaltungen zum Beschaffungswesen der…
Gemeinsame Medienmitteilung der Gewerkschaft Unia und des Branchenverbands ISOLSUISSE. GAV-Erneuerung im Isoliergewerbe. Mehr Lohn für alle – neu Mindestlöhne für Lernende. Der Cleantech-Beruf Isolierspengler/in wird für Lernende attraktiver: Der Branchenverband…
Der Anspruch auf Schadenersatz oder Genugtuung bei unerlaubter Handlung (OR 41 ff.) verjährt aktuell innert einem Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger (relative Frist) bzw. innert zehn Jahren ab…